Fördermöglichkeiten für Agroforst- und Keyline-Projekte lassen sich in drei große Bereiche gliedern:
1. Beratungsförderung
Viele Bundesländer unterstützen die Inanspruchnahme externer Beratung – etwa für Standortanalyse, Systemplanung oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Gefördert werden häufig bis zu 100 % der Beratungskosten, teils über spezielle Klima-, Umwelt- oder Agroforst-Steckbriefe. So können Betriebe sich fachlich sauber vorbereiten, bevor sie größere Investitionen tätigen.
2. Investitionsförderung
Hier geht es um konkrete Maßnahmen auf der Fläche: Anlage von Agroforststreifen, Wässersysteme, Zäune, Technik oder Pflanzgut. Je nach Programm sind Zuschüsse zu förderfähigen Ausgaben oder zinsgünstige Darlehen möglich. Investitionsförderung ist oft an bestimmte Umweltziele, Mindestlaufzeiten und Dokumentationspflichten gebunden.
3. Agrarförderung (EU)
Über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) können Agroforst- und Wassermanagementsysteme in Öko-Regelungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder spezielle Agroforstmaßnahmen eingebunden werden. Entscheidend ist, das System so zu gestalten, dass es zu den jeweiligen Förderkulissen des Bundeslandes passt.
Im Idealfall greifen alle drei Bereiche ineinander: Beratung klärt das Konzept, Investitionsförderung ermöglicht die Umsetzung, und Agrarförderung sichert die langfristige Bewirtschaftung.
Wir sind amtlich anerkannte Berater in Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen. Eine Beratertätigkeit für Bayern ist in Vorbereitung.
Eine Erstberatung (online) können wir durch die entsprechenden Förderprogramme in der Regel kostenfrei anbieten.
Förderung
Für ihr Projekt bestehen mehrere potenzielle Fördermöglichkeiten, die – je nach Schwerpunktsetzung – kombiniert werden können:
Investitionsförderung Agroforstsysteme (Bund/GAPDZV)
Förderung bis zu 40 % der Investitionskosten für Planung, Erdarbeiten, Pflanzung und Material. Diese Förderung eignet sich für produktive Agroforstsysteme mit klarer Nutzungsperspektive (z. B. Wertholz oder Nussbäume).
Landschaftspflege- und Biotopförderung (LPM Niedersachsen)
Förderung von Hecken, Feldgehölzen und Obstbaumreihen mit Zuschüssen pro Laufmeter bzw. pro Baum (je nach Struktur zwischen 6 – 9 €/m2 bzw. bis 200 €/Baum). Diese Förderung kann ergänzend für Randstrukturen oder Biodiversitätsstreifen genutzt werden.
Kombinierbare Agrarförderung (Ökoregelung 3)
Nach der Anlage kann die Fläche als Agroforstsystem angemeldet werden. Dafür werden jährlich 600 € pro Hektar Gehölzfläche zusätzlich zur Basisprämie gewährt, wenn Streifenbreiten und Flächenanteile den Vorgaben entsprechen.
Eine Möglichkeit wäre, den Antrag auf Investitionsförderung als Hauptinstrument zu nutzen und ergänzend die Hecken- oder Obstbaumförderung für ausgewählte Teilbereiche einzusetzen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ähnlich lassen sich Ausgleichsmaßnahmen einordnen. Sie bieten mit verschiedenen Maßnahmen nach Katalog i.d.R. nur Förderungen für Teilbereiche ganzheitlich geplanter Systeme, beispielsweise für bestimmte Baumarten, bestimmte Sorten und Formen ("Streuobst"). Es ist zu prüfen, ob diese Förderungen für die Umset- zung einfach zu erschließen sind, oder ob sie durch ihre Vorgaben im Nachgang ungünstige Kompromisse erfordern.
LEADER oder vergleichbare Förderprogramme: Grundsätzlich empfehlen wir, abseits des Rahmens von "Agroforst" zu denken und eher Fördergelder für ein ganzheitliches Projekt zur Klimaanpassung, zum Wasserrückhalt und zur Förderung der Biodiversität einzuwerben. Derartige Projektförderungen werden derzeit in einigen Bundesländern entworfen, aber wo sie nicht bereits installiert sind, könnte das LEADER-Programm genutzt werden.
Im Rahmen der Planung kann in der Regel eine optimale Förderkombination bestimmt wer- den, sodass alle Anteile der Maßnahme (Erdarbeiten, Pflanzung, Pflege) förderfähig sind. Wichtig ist vor allem, zuerst zu planen, was man ökologisch und betrieblich haben will, und erst im zweiten Schritte zu schauen, in welche Fördermaßnahmen das passt. Eine Anpassung der gewünschten Strukturen und Elemente an Förderungen ist kritisch zu hinterfragen, da dies langfristige Eingriffe in die Bewirtschaftungspraxis bedeuten kann.