In der Bundesratssitzung am 25. Juni 2021 wurde mehrheitlich für den am 19. Mai 2021 vom Land Thüringen eingebrachten Antrag (Drucksache 420/21) zur Förderung von Agroforstsystemen gestimmt.

Dem Ergänzungsantrag (Drucksache 420/1/21) des Umweltministeriums von Baden-Württemberg wurde nicht zugestimmt. Mit diesem Ergänzungsantrag sollte die Anlage von Agroforstsystemen an Restriktionen des Naturschutzes gebunden werden, die die Umsetzung von Agroforstsystemen in der landwirtschaftlichen Praxis nahezu verunmöglicht hätte. Aus Sicht des Deutschen Fachverbands für Agroforstwirtschaft (DeFAF e.V.) sind derartige Bedingungen bei der Anlage eines Agroforstsystems nicht zielführend und zudem mit Blick auf den überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland fachlich unbegründet.

Denn die „Agroforstwirtschaft trägt zu mehr Klimaschutz bei, fördert die Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und erhöht deren Klimaresilienz“, so der DeFAF. Deshalb lohne es sich, sowohl für die Landwirte als auch für die Natur, mehr Agroforstsysteme anzulegen und dieses seitens der Politik zu fördern.

Der nun beschlossene Antrag enthält drei Kernforderungen an die Bundesregierung:

  • Feste Verankerung von Agroforstsystemen im Agrarfördersystem, wobei bestehende Hemmnisse bei der Etablierung und Förderung von Agroforstsystemen bis zum Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode abzubauen sind.
  • Vorlage einer rechtsverbindlichen Definition von Agroforstsystemen im Kontext der Agrarförderung mit Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode, bei der auf bestehenden Ackerflächen die reversiblen Gehölzelemente Teil der produktiven landwirtschaftlichen Nutzfläche bleiben.
  • Unterstützung der Länder bei der Umsetzung von Agroforstsystemen und in diesem Zusammenhang Aufnahme des Fördertatbestandes „Agroforstwirtschaft“ in den GAK-Rahmenplan.

Für das Vorankommen einer vielfältigen Agroforstwirtschaft in Deutschland stellt der Bundesratsbeschluss einen wichtigen Meilenstein dar. „Nun gilt es, den in Bundestag und Bundesrat geäußerten politischen Willen auf Verordnungsebene im Sinne einer größtmöglichen Vielfalt an rechtlich möglichen und förderfähigen Agroforstsystemen umzusetzen.“, so der DeFAF. Die Weichen dafür sind jedenfalls vorerst in die richtige Richtung gestellt und viele Bauern und Bäuerinnen, die ihre Landnutzung klimagerecht gestalten wollen, können bald mit mehr Unterstützung rechnen.